Berät mich bei HYPER eine KI?+
HYPER KI unterstützt die Vorbereitung Ihres Mandats: Nach anwaltlicher Kollisionsfreigabe hilft sie bei der Aufnahme und Ordnung Ihrer Angaben und erstellt interne Entwürfe. Beraten werden Sie trotzdem von einem Menschen — jede Einschätzung, jedes Angebot und jede Rechnung prüft, korrigiert und gibt eine zugelassene Rechtsanwältin oder ein zugelassener Rechtsanwalt frei, bevor Sie sie erhalten.
Was kostet die erste Einschätzung?+
Vor einer kostenpflichtigen Beauftragung erhalten Sie ein anwaltlich geprüftes Angebot mit Leistungsumfang und Honorar. Nur ohne Gebührenvereinbarung gelten für Verbraucher nach § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG folgende Grenzen: erstes Beratungsgespräch 190 € netto (226,10 € inkl. 19 % USt.), sonstige Beratung oder schriftliches Gutachten 250 € netto (297,50 € inkl. 19 % USt.), jeweils gegebenenfalls zuzüglich gesetzlicher Auslagen. Eine schriftliche Einschätzung nach einem KI-Dialog ist nicht automatisch ein erstes Beratungsgespräch. Die Anrechnung auf eine zusammenhängende weitere Tätigkeit erfolgt nach § 34 Abs. 2 RVG, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Wie schnell bekomme ich eine Rückmeldung?+
An Werktagen melden wir uns innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen — mit einer ersten Einordnung und einer klaren Aussage zu Umfang und Kosten.
Warum ist HYPER günstiger als eine klassische Kanzlei?+
Weil weniger bezahlte Routine anfällt, nicht weil wir weniger sorgfältig arbeiten. Die gesetzlichen Gebühren dürfen wir nicht unterschreiten (§ 49b Abs. 1 BRAO). Der Unterschied entsteht beim Aufwand: Sichten, Sortieren und Fristen erfassen übernimmt die Technik, die anwaltliche Zeit fließt in die eigentliche Rechtsfrage.
Muss ich der KI-Auswertung zustimmen?+
Nein. Die KI-gestützte Vorbereitung ist freiwillig und nicht vorausgewählt. Ohne Ihre Einwilligung bearbeiten wir Ihren Fall klassisch ohne KI — gleichwertig und ohne Nachteil. Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?+
In vielen Fällen ja. Wir stellen die Deckungsanfrage für Sie und klären vorab, was übernommen wird. Ob Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe besteht, prüfen wir mit.
Ist eine digitale Beratung genauso verbindlich?+
Ja. Ein Mandat kann vollständig digital geführt werden. Die anwaltlichen Berufspflichten gelten unverändert — insbesondere die Verschwiegenheit nach § 43a Abs. 2 BRAO und § 203 StGB.
Wie sicher sind meine Unterlagen?+
Ihre Unterlagen laden Sie in Ihren persönlichen Mandatsordner. Dieser liegt auf Servern in Deutschland, ist durch einen Zugangscode geschützt und nur für Sie und die verantwortlichen Berufsträger einsehbar. Bitte senden Sie vertrauliche Unterlagen nicht per unverschlüsselter E-Mail.